Wenn Ehegatten Vermögen übertragen: Achtung Schenkungsteuer
Überträgt ein Ehegatte Vermögen von seinem Konto auf ein Konto des anderen Ehegatten, liegt grundsätzlich ein schenkungsteuerpflichtiger Erwerb vor.
Überträgt ein Ehegatte Vermögen von seinem Konto auf ein Konto des anderen Ehegatten, liegt grundsätzlich ein schenkungsteuerpflichtiger Erwerb vor.
Steht eine Immobilie leer, kann der Eigentümer grundsätzlich einen Grundsteuererlass wegen Ertragsminderung beantragen. Voraussetzungen sind jedoch hinreichende Vermietungsbemühungen.
Wird die Rechnung eines Handwerkers wegen eines Schadens von einer Versicherung beglichen, kann der Steuerzahler die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen.
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