Steuerberatung

Steuerberatung

Die ungebrochene Komplexität des Steuerrechts stellt hohe Anforderungen sowohl an Unternehmen als auch an Privatpersonen. Durch ständige Veränderungen werden immer wieder neue Bedingungen geschaffen, die bei sämtlichen Entscheidungen berücksichtigt werden müssen.


Als kompetenter steuerlicher Berater unterstützen wir Sie in allen Bereichen Ihrer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit. Wir sehen unsere wichtigste Aufgabe darin, Sie bei Ihren Entscheidungen umfassend, individuell und vorausschauend zu beraten – bei Bedarf auch grenzüberschreitend.

Gemeinsam finden wir jederzeit angemessene Lösungsstrategien und verhelfen Ihnen oder Ihrem Unternehmen damit zu nachhaltigem Erfolg.

Neben der Übernahme ihrer Lohn- und Finanzbuchhaltung und der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen aller Art stehen wir Ihnen auch bei steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Prüfungen zur Seite. Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen zu steuerlichen Einzelthemen. Im Falle von Umwandlungen oder Restrukturierungen unterstützen wir Sie bei der Entwicklung einer optimalen Steuerstruktur.

Steuerberatung

Die ungebrochene Komplexität des Steuerrechts stellt hohe Anforderungen sowohl an Unternehmen als auch an Privatpersonen. Durch ständige Veränderungen werden immer wieder neue Bedingungen geschaffen, die bei sämtlichen Entscheidungen berücksichtigt werden müssen.


Als kompetenter steuerlicher Berater unterstützen wir Sie in allen Bereichen Ihrer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit. Wir sehen unsere wichtigste Aufgabe darin, Sie bei Ihren Entscheidungen umfassend, individuell und vorausschauend zu beraten – bei Bedarf auch grenzüberschreitend.

Gemeinsam finden wir jederzeit angemessene Lösungsstrategien und verhelfen Ihnen oder Ihrem Unternehmen damit zu nachhaltigem Erfolg.

Neben der Übernahme ihrer Lohn- und Finanzbuchhaltung und der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen aller Art stehen wir Ihnen auch bei steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Prüfungen zur Seite. Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen zu steuerlichen Einzelthemen. Im Falle von Umwandlungen oder Restrukturierungen unterstützen wir Sie bei der Entwicklung einer optimalen Steuerstruktur.

Steuerberatung

Stimmt die Balance?

Wir erstellen Jahresabschlüsse für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Einzelunternehmer, Freiberufler, (gemeinnützige) Vereine und alle weiteren Unternehmensformen. Und das in enger Abstimmung mit Ihnen. Zu unseren Aufgaben zählen wir unter anderem die Erstellung von Jahresabschlüssen mit oder ohne Erläuterungsbericht, mit oder ohne Plausibilitätsbeurteilungen, die Erstellung von Eröffnungs-, Zwischen-, Aufgabe- und Auseinandersetzungsbilanzen sowie die Kennzahlenanalyse.


Die Jahresabschluss nach HGB bzw. IFRS/IAS, die Steuerbilanz oder die Einnahmen-Überschussrechnung stellen die Grundlage für die Beurteilung Ihres Unternehmens und damit den Erfolg des Unternehmens dar. Der Jahresabschlussbericht ist Ihre Visitenkarte für ein gutes Bankgespräch. Das Rating der Banken hängt entscheidend von der Aussagekraft und dem Darstellung des Jahresabschlusses ab. Eine persönliche Betreuung und professionelle Bearbeitung jedes Einzelfalles durch uns ist daher selbstverständlich.

Da der Jahresabschluss nur eine Betrachtung auf den jeweiligen Stichtag zulässt, ist der Blick in die Zukunft unerlässlich. Im Jahresabschlussgespräch liegt daher neben der Analyse der Zahlen des abgelaufenen Jahres auch immer ein besonderer Fokus auf den aktuellen Geschicken des Unternehmens und der steuerlichen Optimierung.

Die Erstellung des Jahresabschlusses schließt sich, wenn Sie sich für die Komplettlösung entschieden haben, nahtlos an die Finanzbuchführung an. Aber auch der Import von Daten aus Ihrem eigenen Buchhaltungsprogramm ist im Regelfall problemlos möglich.

Alles aus einer Hand.

Neben der klassischen Erstellung aller unternehmerischen und privaten Erklärungen legen wir besonderen Wert auf die Optimierung der Steuerbelastung. Dies kann unter anderem durch die richtige Ausübung von Wahlrechten, Begrenzung von Verlustrückträgen oder die richtige Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens geschehen.


Zu den jährlich wiederkehrend zu erstellenden Erklärungen, wie unter anderem Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatz- oder Einkommensteuererklärung, stehen wir Ihnen auch bei Einzelfällen und –fragestellungen jederzeit zur Seite. Hier stellen die Nachfolgeregelungen im Verbindung mit der Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung, die Prüfung von Verträgen unter steuerlichen Gesichtspunkten, oder die Abwehrberatung durch Einlegen von Rechtsbehelfen oder die Vertretung von den Finanzgerichten nur einige Beispiele dar.

Die richtige Vorbereitung macht den Unterschied

Dieser Bereich stellt je nach Art der Prüfung eine Schnittstelle zwischen Jahresabschlusserstellung/Finanzbuchungen, Steuerdeklaration und Lohn- und Gehaltsbuchführung dar.


Die regelmäßigen Prüfungen des Finanzamtes, z.B. die Betriebsprüfungen, die Lohnsteueraußenprüfungen sowie die Umsatzsteuersonderprüfungen oder der Rentenversicherungsträger wie z.B. die Sozialversicherungsprüfung oder die Prüfung der Künstlersozialkasse, aber auch die Sonderfallprüfungen des Finanzamtes, z.B. die Umwandlungssonderprüfung werden von uns intensiv betreut. Dies reicht von der Vorbereitung der Unterlagen für den Prüfer, über die Betreuung des Prüfers während der Prüfung -die auf Ihren Wunsch selbstverständlich gern in unserem Hause stattfindet-, die Optimierung der eventuellen Feststellung durch Verhandlung in der Schlussbesprechung bis hin zur Nachbereitung der Ergebnisse, inklusive eventueller Rechtsbehelfe.

Flexibel und Individuell.

Bei uns erhalten Sie Unterstützung in allen Bereichen des betrieblichen Rechnungswesens, sei es die Übernahme der kompletten Finanzbuchführung oder die Beratung bei Einzelfragestellungen, wenn die Buchhaltung bei Ihnen im Hause geführt wird.


Selbstverständlich bieten wir auch das „Unternehmen Online“ an, hierdurch bleiben die Belege bei Ihnen im Haus und die Auswertungen werden Ihnen kurzfristig zum Download bereitgestellt.

Darüber hinaus übernehmen wir auch gerne die oft lästigen „Nebenarbeiten“ wie zum Beispiel Ihr Mahnwesen oder die Überwachung des Zahlungsverkehrs, auf Wunsch auch mit direkter Übermittlung der Überweisungsaufträge an Ihre Bank, so dass Sie diese lediglich freigeben müssen.

Entgelt ist mehr als Geld.

Die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen ist für viele Unternehmer ein notwendiges, aber lästiges monatliches Übel. Hierbei können wir Sie umfassend entlasten.


Neben der „normalen“ Lohnabrechnung, die unter Anderem die Anmeldung der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsmeldungen, die Führung der Lohnkonten, Erstellung von Lohnsteuerbescheinigungen und Berufsgenossenschaftsmeldungen enthält, bereiten wir auch gerne besondere Meldungen für die Rentenversicherungsträger, das Arbeitsamt oder z.B. die Elterngeldstellen vor. Auch die Erstellung von Baulöhnen unter Beachtung der entsprechenden Besonderheiten wird von uns gerne übernommen. Zusätzlich können wir die entsprechenden Zahlungen direkt Ihrer Bank melden oder Ihnen entsprechenden Einlesedateien für Ihr Banking-Programm zur Verfügung stellen.

Wir beraten Sie darüber hinaus bei der Optimierung von Entgeltabrechnungen und Einsparpotentiale wie z. B. durch steuer- und sozialversicherungsfreie Gestaltung von Gehaltsbestandteilen.

Da die Lohn- und Gehaltsabrechnungen unter doppelter Beobachtung von Finanzamt und deutscher Rentenversicherung stehen, ist die professionelle Bearbeitung kein Thema, welches man „auf die leichte Schulter“ nehmen sollte.

Ob Sie nur einen geringfügigen Arbeitnehmer oder eine Vielzahl von Angestellten beschäftigen spielt hierbei keine Rolle.

Im Wandel der Zeit.

Bei der mittel- bis langfristigen Planung für das Unternehmen ergibt sich immer wieder die Frage, ob die aktuelle Struktur des Unternehmens immer noch zeitgemäß ist. Dabei tritt gerade bei Familienunternehmen auch die Regelung der Nachfolge der Unternehmensleitung mit in den Vordergrund.


Hierbei kommen zum Beispiel Umstrukturierungsmaßnahmen wie die Einbringung, die Verschmelzung oder der Rechtsformwandel in Frage. Auch die Aufnahme von Nachfolgern oder Investoren als Gesellschafter, der Verkauf, die Schenkung oder eine teilentgeltliche Übertragung gegen einen Kaufpreis, die Übernahme von Verbindlichkeiten oder eine Rentenzahlung stellen weitere Beispiele dar.

Hier ist eine umfassende Betrachtung und Abwägung der in Frage kommenden Möglichkeiten notwendig. Wir beraten und begleiten Sie in enger Absprache mit Ihnen und eventuell notwenigen Rechtsberatern bei der Optimierung der Unternehmens- und Gesellschafterstruktur und überprüfen die Entwürfe von z.B. Gesellschaftsverträgen und Testamenten aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht.

Grenzenlos beraten.

Sie haben eine Internationales Unternehmen und betreiben eine deutsche Betriebsstätte oder möchte eine Betriebsstätte in Deutschland gründen?


Sie haben eine ausländische Betriebsstätte, die in Ihrer deutschen Bilanz Berücksichtigung finden muss? Sie leben im Ausland und haben Einkünfte aus deutschen Einkommensquellen? Sie leben in Deutschland und haben ausländische Einkünfte?

Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir greifen auf einen weit gefächerten Erfahrungsschatz bei der Betreuung von internationalen Unternehmen und Privatpersonen mit Einkünften aus verschiedenen Ländern zurück. Die Berücksichtigung der entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen ist ebenso selbstverständlich wie die Anpassung von Abschlüssen ausländischer Betriebstätten an in Deutschland akzeptierten Standards (z.B. HGB, IFRS/IAS) und die entsprechende Deklaration.

Natürlich können wir Ihnen unsere umfassen Beratung sowie sämtliche Auswertungen aus allen Bereichen unseres Leistungsportfolios auch in englischer Sprache anbieten.

Darüber hinaus ist eine Beratung auch in polnischer, spanischer und russischer Sprache möglich.

Stimmt die Balance?

Wir erstellen Jahresabschlüsse für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Einzelunternehmer, Freiberufler, (gemeinnützige) Vereine und alle weiteren Unternehmensformen. Und das in enger Abstimmung mit Ihnen. Zu unseren Aufgaben zählen wir unter anderem die Erstellung von Jahresabschlüssen mit oder ohne Erläuterungsbericht, mit oder ohne Plausibilitätsbeurteilungen, die Erstellung von Eröffnungs-, Zwischen-, Aufgabe- und Auseinandersetzungsbilanzen sowie die Kennzahlenanalyse.


Die Jahresabschluss nach HGB bzw. IFRS/IAS, die Steuerbilanz oder die Einnahmen-Überschussrechnung stellen die Grundlage für die Beurteilung Ihres Unternehmens und damit den Erfolg des Unternehmens dar. Der Jahresabschlussbericht ist Ihre Visitenkarte für ein gutes Bankgespräch. Das Rating der Banken hängt entscheidend von der Aussagekraft und dem Darstellung des Jahresabschlusses ab. Eine persönliche Betreuung und professionelle Bearbeitung jedes Einzelfalles durch uns ist daher selbstverständlich.

Da der Jahresabschluss nur eine Betrachtung auf den jeweiligen Stichtag zulässt, ist der Blick in die Zukunft unerlässlich. Im Jahresabschlussgespräch liegt daher neben der Analyse der Zahlen des abgelaufenen Jahres auch immer ein besonderer Fokus auf den aktuellen Geschicken des Unternehmens und der steuerlichen Optimierung.

Die Erstellung des Jahresabschlusses schließt sich, wenn Sie sich für die Komplettlösung entschieden haben, nahtlos an die Finanzbuchführung an. Aber auch der Import von Daten aus Ihrem eigenen Buchhaltungsprogramm ist im Regelfall problemlos möglich.

Alles aus einer Hand.

Neben der klassischen Erstellung aller unternehmerischen und privaten Erklärungen legen wir besonderen Wert auf die Optimierung der Steuerbelastung. Dies kann unter anderem durch die richtige Ausübung von Wahlrechten, Begrenzung von Verlustrückträgen oder die richtige Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens geschehen.


Zu den jährlich wiederkehrend zu erstellenden Erklärungen, wie unter anderem Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatz- oder Einkommensteuererklärung, stehen wir Ihnen auch bei Einzelfällen und –fragestellungen jederzeit zur Seite. Hier stellen die Nachfolgeregelungen im Verbindung mit der Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung, die Prüfung von Verträgen unter steuerlichen Gesichtspunkten, oder die Abwehrberatung durch Einlegen von Rechtsbehelfen oder die Vertretung von den Finanzgerichten nur einige Beispiele dar.

Die richtige Vorbereitung macht den Unterschied

Dieser Bereich stellt je nach Art der Prüfung eine Schnittstelle zwischen Jahresabschlusserstellung/Finanzbuchungen, Steuerdeklaration und Lohn- und Gehaltsbuchführung dar.


Die regelmäßigen Prüfungen des Finanzamtes, z.B. die Betriebsprüfungen, die Lohnsteueraußenprüfungen sowie die Umsatzsteuersonderprüfungen oder der Rentenversicherungsträger wie z.B. die Sozialversicherungsprüfung oder die Prüfung der Künstlersozialkasse, aber auch die Sonderfallprüfungen des Finanzamtes, z.B. die Umwandlungssonderprüfung werden von uns intensiv betreut. Dies reicht von der Vorbereitung der Unterlagen für den Prüfer, über die Betreuung des Prüfers während der Prüfung -die auf Ihren Wunsch selbstverständlich gern in unserem Hause stattfindet-, die Optimierung der eventuellen Feststellung durch Verhandlung in der Schlussbesprechung bis hin zur Nachbereitung der Ergebnisse, inklusiver eventueller Rechtsbehelfe.

Flexibel und Individuell.

Bei uns erhalten Sie Unterstützung in allen Bereichen des betrieblichen Rechnungswesens, sei es die Übernahme der kompletten Finanzbuchführung oder die Beratung bei Einzelfragestellungen, wenn die Buchhaltung bei Ihnen im Hause geführt wird.


Selbstverständlich bieten wir auch das „Unternehmen Online“ an, hierdurch bleiben die Belege bei Ihnen im Haus und die Auswertungen werden Ihnen kurzfristig zum Download bereitgestellt.

Darüber hinaus übernehmen wir auch gerne die oft lästigen „Nebenarbeiten“ wie zum Beispiel Ihr Mahnwesen oder die Überwachung des Zahlungsverkehrs, auf Wunsch auch mit direkter Übermittlung der Überweisungsaufträge an Ihre Bank, so dass Sie diese lediglich freigeben müssen.

Entgelt ist mehr als Geld.

Die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen ist für viele Unternehmer ein notwendiges, aber lästiges monatliches Übel. Hierbei können wir Sie umfassend entlasten.


Neben der „normalen“ Lohnabrechnung, die unter Anderem die Anmeldung der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsmeldungen, die Führung der Lohnkonten, Erstellung von Lohnsteuerbescheinigungen und Berufsgenossenschaftsmeldungen enthält, bereiten wir auch gerne besondere Meldungen für die Rentenversicherungsträger, das Arbeitsamt oder z.B. die Elterngeldstellen vor. Auch die Erstellung von Baulöhnen unter Beachtung der entsprechenden Besonderheiten wird von uns gerne übernommen. Zusätzlich können wir die entsprechenden Zahlungen direkt Ihrer Bank melden oder Ihnen entsprechenden Einlesedateien für Ihr Banking-Programm zur Verfügung stellen.

Wir beraten Sie darüber hinaus bei der Optimierung von Entgeltabrechnungen und Einsparpotentiale wie z. B. durch steuer- und sozialversicherungsfreie Gestaltung von Gehaltsbestandteilen.

Da die Lohn- und Gehaltsabrechnungen unter doppelter Beobachtung von Finanzamt und deutscher Rentenversicherung stehen, ist die professionelle Bearbeitung kein Thema, welches man „auf die leichte Schulter“ nehmen sollte.

Ob Sie nur einen geringfügigen Arbeitnehmer oder eine Vielzahl von Angestellten beschäftigen spielt hierbei keine Rolle.

Im Wandel der Zeit.

Bei der mittel- bis langfristigen Planung für das Unternehmen ergibt sich immer wieder die Frage, ob die aktuelle Struktur des Unternehmens immer noch Zeitgemäß ist. Dabei tritt gerade bei Familienunternehmen auch die Regelung der Nachfolge der Unternehmensleitung mit in den Vordergrund.


Hierbei kommen zum Beispiel Umstrukturierungsmaßnahmen wie die Einbringung, die Verschmelzung oder der Rechtsformwandel in Frage. Auch die Aufnahme von Nachfolgern oder Investoren als Gesellschafter, der Verkauf, die Schenkung oder eine teilentgeltliche Übertragung gegen einen Kaufpreis, die Übernahme von Verbindlichkeiten oder eine Rentenzahlung stellen weitere Beispiele dar.

Hier ist eine umfassende Betrachtung und Abwägung der in Frage kommenden Möglichkeiten notwendig. Wir beraten und begleiten Sie in enger Absprache mit Ihnen und eventuell notwenigen Rechtsberatern bei der Optimierung der Unternehmens- und Gesellschafterstruktur und überprüfen die Entwürfe von z.B. Gesellschaftsverträgen und Testamenten aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht.

Grenzenlos beraten.

Sie haben eine Internationales Unternehmen und betreiben eine deutsche Betriebsstätte oder möchte eine Betriebsstätte in Deutschland gründen?


Sie haben eine ausländische Betriebsstätte, die in Ihrer deutschen Bilanz Berücksichtigung finden muss? Sie leben im Ausland und haben Einkünfte aus deutschen Einkommensquellen? Sie leben in Deutschland und haben ausländische Einkünfte?

Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir greifen auf einen weit gefächerten Erfahrungsschatz bei der Betreuung von internationalen Unternehmen und Privatpersonen mit Einkünften aus verschiedenen Ländern zurück. Die Berücksichtigung der entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen ist ebenso selbstverständlich wie die Anpassung von Abschlüssen ausländischer Betriebstätten an in Deutschland akzeptierten Standards (z.B. HGB, IFRS/IAS) und die entsprechende Deklaration.

Natürlich können wir Ihnen unsere umfassen Beratung sowie sämtliche Auswertungen aus allen Bereichen unseres Leistungsportfolios auch in englischer Sprache anbieten.

Darüber hinaus ist eine Beratung auch in polnischer, spanischer und russischer Sprache möglich.

© 2019 Dr. Husemann, Bellgardt & Partner mbB