Steht eine Immobilie leer, kann der Eigentümer grundsätzlich einen Grundsteuererlass wegen Ertragsminderung beantragen. Voraussetzungen sind jedoch hinreichende Vermietungsbemühungen.
Handwerkerleistung: Zahlt die Versicherung alles, kann nichts steuerlich geltend gemacht werden
Wird die Rechnung eines Handwerkers wegen eines Schadens von einer Versicherung beglichen, kann der Steuerzahler die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen.